GEBÜHREN
In einem ersten unverbindlichen Gespräch geht es insbesondere um gegenseitiges Kennenlernen und Ihr Anliegen entspannt zu besprechen.
Gerne können Sie mich dazu anrufen.
Steuerberater sind bei der Berechnung der Gebühren an die Grundsätze der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.
Die Gebühren der Beratungsleistungen werden im Wesentlichen durch den jeweiligen Arbeits- bzw. Zeitaufwand für die einzelnen Tätigkeiten bestimmt. Für einzelne oder mehrere wiederkehrend auszuführende Tätigkeiten, wie z.B. die Erstellung der Finanzbuchhaltung oder den jährlichen Jahresabschluss und Steuererklärungen können auch Pauschalvergütungen vereinbart werden, so dass auch Sie Planungssicherheit und einen besseren Überblick über Ihre Liquidität bekommen.
Gerne erstelle ich Ihnen nach dem Erstkontakt ein entsprechendes Angebot.